In casu scheint vielmehr eine einheitliche Betrachtung angezeigt. G.________ beging – wie die Vorinstanz einleitend ebenfalls festgehalten hatte – sämtliche Taten über den ganzen Deliktszeitraum sowie bei allen Geschädigten mittels desselben «modus operandi» bzw. derselben Geschichte. Jedes einzelne Delikt zeichnet sich durch dasselbe Deliktsmuster aus. Ausserdem delinquierte G.________ fortwährend, in Abständen von meist wenigen Wochen (vgl. pag. 16 001 045 ff.). Es existieren daher keine zeitlich voneinander getrennte Abschnitte bzw. Phasen, war G.________ doch beispielsweise nicht zwischenzeitlich einmal inhaftiert.