94 dass G.________ im Urteil vom 4. April 2012 zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden sei, womit dieselbe Strafart vorliege wie die im vorliegenden Verfahren auszufällende. Schon aufgrund der finanziellen Lage von G.________ sei nämlich für alle Delikte eine Freiheitsstrafe notwendig.