13. Methodik der Vorinstanz und der Kammer im vorliegenden Fall, inklusive theoretischen Ausführungen 13.1 Methodik der Vorinstanz Die Vorinstanz verurteilte G.________ wegen gewerbsmässigen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 48 Monaten, dies im Umfang von drei Monate als Zusatzstrafe zum Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 4. April 2012. Sie erwog, alle durch G.____