und dessen Geschäftspartner an CD.________ gelangt zu sein, diesen aber schon von früher gekannt zu haben. Das Gericht geht deshalb zusammengefasst davon aus, dass die Vorgehensweise grundsätzlich gleich wie bei allen anderen Investoren war und das Geld von Z.________ stammte, was G.________ bewusst war. Der angeklagte Sachverhalt wird deshalb als erstellt erachtet.