Diesen Widerspruch konnte der Beschuldigte nicht erklären. Auch an der Hauptverhandlung blieb er dabei, dass er diese Summe von CD.________ erhalten habe, dieser habe ihm aber gesagt, das Geld komme von seiner Tochter. Er wisse nicht, warum die Erklärung von Z.________ in dieser Form formuliert und unterschrieben worden sei, CD.________ habe diese wohl verfasst und von seiner Tochter unterzeichnen lassen. Das Gericht geht insgesamt beweiswürdigend davon aus, dass Z.________ dieses Schreiben verfasste bzw. mindestens zur Kenntnis nahm und unterzeichnete. G.________ gab an, über B.________ und dessen Geschäftspartner an CD.