89 Bilderhandelgeschichte glauben und sei überzeugt, nach der letzten Zahlung sei «wirklich» alles erledigt, was ihn zusätzlich darin bestärkt habe, in dieses Geschäft zu investieren (pag. 05 004 003 Z. 18 ff.). Die Kammer ist in Würdigung dieser Umstände überzeugt, dass Y.________ G.________ – entgegen der Auffassung der Verteidigung und selbst wenn ihm dessen Vertröstungen retrospektiv «dubios» vorgekommen sein mögen (pag. 05 004 007 Z. 258 ff und pag. 18 1794) – im relevanten Zeitraum vertraute und an den Bilderhandel glaubte. Sie erachtet den angeklagten Sachverhalt betreffend Y.___