__ verwiesen werden, auch Y.________ hatte im späteren Verlauf persönlich Kontakt mit K.________, welcher ihm den Lagerschein zeigte und weiter von der Geschichte überzeugte. Zudem gab Y.________ an, im Nachhinein gehe er davon aus, dass ihm B.________ vorgestellt worden sei, um die Glaubhaftigkeit der Geschichte zu untermauern. Äusserst geschickt „arrangierte“ G.________ zudem noch, dass Y.________ seiner Disponentin, die ursprünglich konkret den Kontakt zwischen X.________, Y.________ und dem Beschuldigten hergestellt hatte, CHF 100'000.00 für den Kauf eines Pferdes vorschoss, indem er diesem gegenüber behauptete, er werde dieser nach dem erfolgreichen Verkauf des BI.___