88 bracht wurde, in den Bilderhandel zu investieren. G.________ erzählte auch ihm die in der Anklageschrift geschilderte Geschichte rund um den BI.________ (berühmter Maler 1). Wie bereits erwähnt, tätigte er seine Investitionen zudem im Vertrauen auf die Angaben von X.________, welcher auf explizite Nachfrage hin angab, der Geschichte von G.________ zu glauben. Im Weiteren kann grundsätzlich auf die Ausführungen betreffend X.________ verwiesen werden, auch Y.________ hatte im späteren Verlauf persönlich Kontakt mit K._______