_ wird vorgeworfen, von Y.________ in der Zeit vom 16. Oktober 2015 bis am 4. März 2016 insgesamt CHF 587'000.00 entgegengenommen und K.________ übergeben zu haben (pag. 16 001 051 ff.). Für die Zusammenfassung der betreffend Y.________ vorhandenen Dokumente (S. 140 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 18 1255 ff.) sowie die Aussagen des Geschädigten (S. 159 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 18 1274 f.) und von G.________ (S. 147 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 18 1262 ff.) wird auf das Motiv des WSG verwiesen. Dieses präsentierte die vorhandenen Beweismittel umfassend und korrekt.