G.________ brachte es folglich zustande, gar den von X.________ erwirkten Verlustschein in einen Beweis für seine Aufrichtigkeit umzumünzen, was zeigt, wie sehr X.________ ihm vertraut haben muss. Desgleichen indiziert die Tatsache, dass X.________ G.________ zwecks Geldbeschaffung zu seinem Bekannten Y.________ schickte, bei dem er wegen Arbeiten auf seinem Hof noch eine Rechnung offen hatte, dass er G.________'s Behauptungen Glauben schenkte, ihm vertraute und folglich an den Bilderhandel glaubte (pag. 05 003 003 Z. 64 f. und pag. 05 003 009 Z. 279 ff.). Dies tat X.________ schliesslich auch gegenüber seinem Bekannten Y.________ kund (siehe E. 10.7.12 unten).