__ vertraute G.________ und sagte explizit aus, sie habe primär einem langjährigen Bekannten helfen wollen, das Gewinnversprechen G.________'s sei für sie nicht von grosser Bedeutung gewesen. Ob der von G.________ genannte Gewinn bei objektiver Betrachtung bei E.________ Zweifel hätte auslösen müssen, kann somit offengelassen werden.