Er machte sich dies zu Nutzen, überredete B.________, in den Bilderhandel zu investieren und nahm ihn schliesslich mehrmals pro Woche zu den Treffen mit K.________ nach AW.________ (Stadt) mit. Dieser bestätigte gegenüber B.________ die zuvor von G.________ zum Bilderhandel gemachten Angaben und untermauerte diese zusätzlich mit Unterlagen (u.a. dem Lagervertrag). Schliesslich fuhr K.________ mit dem Fahrrad davon, um B.________ glauben zu machen, er gehe das Geld, das ihm G.________ übergeben hatte, zuhanden der Erben einbezahlen. G.________ und K.________ spielten B.________ mithin etwas vor. Die Arglist ist angesichts dieser Umstände zu bejahen.