Diese Täuschung erachtet das Gericht aus folgenden Überlegungen auch als arglistig: B.________ kannte G.________ schon seit mehr als zwanzig Jahren, es handelte sich für ihn beim Beschuldigten um einen Freund, dem er völlig vertraute. G.________ wusste genau, dass dieser seine Erzählungen über ein gutes Geschäft nicht hinterfragen würde und nutzte dieses Vertrauensverhältnis gezielt aus. Dadurch, dass G.________ etwa zur gleichen Zeit auch die Unternehmer X.________ und später Y.________ als Investoren gewinnen konnte, also zwei von ihm unabhängige Personen, und die drei Männer miteinander in Kontakt brachte, verstärkte er bei B.________ den Glauben an ein reales Geschäft weiter.