__ bis zum Schluss an den Bilderhandel glaubte und deshalb nicht zum Gehilfen im strafrechtlichen Sinne wurde. Insbesondere der persönliche Eindruck anlässlich der Hauptverhandlung zeigte, dass er eigentlich immer noch eine verzweifelte Hoffnung auf einen finanziellen Gewinn hegt, ihm gleichzeitig aber langsam klar wird, was über die Jahre geschehen ist. Er vertraut G.________ jedoch nach wie vor und kann sich nicht eingestehen, von diesem belogen worden zu sein. Dessen Angaben, der Lagervertrag und die miter-