Zudem wusste er zwar, dass G.________ seine ehemalige Firma aufgegeben hatte, nicht aber, dass dieser Konkurs gegangen war und auch von dessen früherer Verurteilung wusste er nichts. B.________ rechnete, je nach Verkaufserlös, mit einem Gewinn von 10 – 30 Prozent seiner Investitionen. Dass er selbst vorgängig keine Abklärungen getätigt hatte, geht aus seinen Aussagen hervor, aus denjenigen von G.________ ergibt sich zudem, dass B.________ wegen der Investitionen in den Bilderhandel in immer grössere finanzielle Schwierigkeiten geriet.