Gemäss seinen Aussagen an der Hauptverhandlung erzählte ihm G.________ das übliche Konstrukt, wonach ein Bilderhandel bestehe, jedoch noch die Erben ausbezahlt werden müssten. B.________ glaubte, K.________ sei der Eigentümer des BI.________ (berühmter Maler 1). Er vertraute G.________ „logischerweise“ aufgrund ihrer langjährigen Beziehung und weil dieser eine korrekte Person sei. Er sieht sich als dessen Freund und Geschäftspartner, zudem kümmerte er sich während der Untersuchungshaft von G.________ um dessen Familie. Später erhielt er durch K.________ Kenntnis vom Lagervertrag, was ihn weiter im Glauben an den Bilderhandel bestärkte. Zudem wusste er zwar, dass G._____