Das Gericht geht aufgrund der Aussagen von B.________ und G.________, wonach sie sich seit langer Zeit, gemäss ersterem seit mindestens 25 Jahren, kennen und gegenseitig als Kollegen bzw. Freunde bezeichnen, von einem länger bestehenden Vertrauensverhältnis aus. Der persönliche Eindruck an der Hauptverhandlung vermittelte betreffend B.________ das Bild eines Mannes, der schon vor seinen Investitionen in den Bilderhandel wirtschaftlich nicht allzu gut dastand und sich aufgrund der Versprechungen seines langjährigen Freundes durch den Bilderhandel die Lösung seiner finanziellen Probleme erhoffte. Gemäss seinen Aussagen an der Hauptverhandlung erzählte ihm G._____