05 021 007 Z. 234 ff.) und stellte ihm die Rückzahlung der gesamten CHF 350'000.00 in Aussicht, was für den zu diesem Zeitpunkt bereits älteren V.________ schliesslich ein zu verlockendes Angebot war. Dies hatte G.________ vorausgesehen, weil er einerseits wusste, dass V.________ ihn aufgrund seiner Familie als seriösen, zuverlässigen Menschen sieht und ihm nach wie vor Respekt und Vertrauen entgegenbringt, und weil V.________ andererseits mehrfach ausgesagt hatte, er habe gedacht, wenn er jetzt nicht zahle, dann sei die Wahrscheinlichkeit grösser, dass er am Schluss gar nichts mehr bekomme (u.a. pag. 19 296 Z. 121 f.).