74 genüber mindestens seit 1999 immer wieder selbst aufgezeigt. Dagegen täuschte er ihn, wie auf S. 55 der Anklagschrift umschrieben, über die Verwendung der Gelder für einen real existierenden Bilderhandel. G.________ spiegelte V.________ vor, er und K.________ hätten die Möglichkeit, einen echten und damit wertvollen BI.________ (berühmter Maler 1) sehr gewinnbringend zu verkaufen und würden die erhaltenen Gelder nur zum Zweck des Abschlusses dieses Handels einsetzen.