05 021 024). In Würdigung dieses Darlehensvertrags und V.________'s glaubhaften Aussagen ist davon auszugehen, dass V.________ bereits im Zeitpunkt des Darlehensvertrags und damit bei den Zahlungen im Dezember 2014 und im Januar 2015 skeptisch war, G.________ damals aber noch immer vertraute und annahm, es handle sich nun wirklich um die «allerletzte, zweckgebunde» Zahlung, welche die sofortige Rückzahlung der Gesamtschuld von CHF 350'000.00 auslösen würde. Schliesslich beschrieb V.________ G.________ trotz allen negativen Erfahrungen in sämtlichen Einvernahmen als gutmütiger, umgänglicher und rechtschaffener «Typ», der von K.________ ausgenutzt wurde.