Am 26. Februar 2009 gab er zu Protokoll, er habe G.________ eine gewisse Zuverlässigkeit und Seriosität attestiert, weil er um dessen Rang als BX.________ (Rang im Militär) gewusst und sein familiäres Umfeld als rechtschaffene, sehr zuverlässige und korrekte Menschen gekannt habe (pag. 19 295 Z. 7 ff.). In der Hauptverhandlung am 4. April 2012 war V.________ nach wie vor der Überzeugung, G.________ werde ihm die CHF 240'000.00 zurückbezahlen, obwohl er von diesem seit über zehn Jahren nichts zurückerhalten hatte. Angesprochen auf den Bilderhandel gab er zu-