_ im früheren Verfahren gegen G.________ hervor, dass er in der Hoffnung weiter investierte, die Chance zu erhöhen, seine gesamten Investitionen jemals zurückzuerhalten. Auch im vorliegenden Verfahren glaubt V.________ weiterhin an ein gutes Ende, sinnbildlich ist seine Aussage, wonach die Hoffnung zuletzt sterbe, weshalb er weiterhin Geld investiert habe. Er erklärte ausserdem auch nachvollziehbar, dass er zwar schon Betreibungsregisterauszüge von G.________ gesehen habe, dass er diese aber „zu spät“, also nachdem er schon viel Geld verloren hatte, eingeholt habe. […] Zusammenfassend erachtet das Gericht den angeklagten Sachverhalt daher als erstellt.