Dies zeigte sich aufgrund des persönlichen Eindrucks anlässlich der Hauptverhandlung. Das Gericht geht davon aus, dass V.________ deshalb sowie aufgrund des Rufs der angesehenen Familie G.________, der überzeugenden Art von G.________ und ihrer langjährigen Beziehung davon ausging, dass es unmöglich sei, dass dieser ihn belüge. Vielmehr konnte ihn G.________ bis heute nach jeder verlorenen „Geschäftschance“ jeweils davon überzeugen, selbst ein Opfer der Umstände geworden zu sein. Zudem geht aus den Aussagen von V.________ im früheren Verfahren gegen G._