Entscheidend ist die Frage, warum V.________ dem Beschuldigten nach all den negativen Erfahrungen und der jahrelangen Unterbrechung der Geldzahlungen wieder Geld anvertraute. Aus seinen Aussagen an der Hauptverhandlung ergibt sich, dass er G.________ nach wie vor vertraut und davon ausgeht, dass dieser selbst von K.________ manipuliert worden sei. Es gilt zudem festzuhalten, dass V.________ zum Zeitpunkt der hier relevanten Geldübergaben 79 Jahre alt und entsprechend kognitiv bereits relativ eingeschränkt war. Dies zeigte sich aufgrund des persönlichen Eindrucks anlässlich der Hauptverhandlung.