schlaggebend. Als U.________ an K.________'s Angaben und damit am Bilderhandel zu zweifeln begann, brachte dieser geschickt G.________ ins Spiel, der U.________ erzählte, er habe selbst schon Millionen in den Bilderhandel investiert und ihn durch sein überzeugendes, vertrauenerweckendes Auftreten wieder vom Geschäft überzeugen konnte. Schliesslich vertraute U.________ G.________ auch wegen dessen erfolgreichen Bruder, dem «BU.________». Unter diesen Umständen muss die Arglist entgegen der Auffassung der Verteidigung bejaht werden. Gemäss bundesgerichtlicher