(berühmter Maler 2) sei CHF 18 Mio. wert und er sei daran, eine aktuelle Echtheitsbescheinigung zu beschaffen, es existiere bereits eine alte Bescheinigung von AY.________. Aufgrund der Involvierung BB.________ I.________'s und dessen Aussagen glaubte U.________ den Angaben K.________'s und da er später vom Tod BB.________ I.________'s erfuhr, glaubte er den Beschuldigten auch deren darauffolgende Behauptung, es brauche noch Zahlungen an die Erben, um den Handel definitiv abschliessen zu können.