Zu prüfen ist zunächst, in was genau U.________ investieren wollte. An der Einvernahme vom 20. April 2016, als sich G.________ noch in Haft befand, sagte U.________ unmissverständlich aus, er sei Investor im Zusammenhang mit dem BJ.________ (berühmter Maler 2) gewesen, und betonte auf Nachfrage, K.________ und G.________ hätten zwar schon auch von einem BI.________ (berühmter Maler 1) gesprochen, bei ihrem Geschäft sei es aber immer um den BJ.________ (berühmter Maler 2) gegangen. Im September 2016 unterzeichnete er eine vorbereitete Erklärung, wonach er G.________ Geld für die Zahlung an die Erben im Zusammenhang mit dem BI.________ (berühmter Maler 1) gegeben habe.