U.________ unterscheidet sich in mehrfacher Hinsicht von den bisher behandelten Geschädigten. Er war gemäss seinen Aussagen bis zu seiner Pensionierung 2013 bei der BT.________ (Bank) AW.________ (Stadt) als Anlageberater tätig, hatte also durchaus Fachwissen in Bezug auf das Risiko von Geldanlagen. Anders als alle anderen Geschädigten hatte er zudem nicht nur Kontakt zu beiden Beschuldigten, sondern auch zu BB.________ I.________. Dieser erzählte ihm als erster vom BJ.________ (berühmter Maler 2) und behauptete, er habe einen Käufer für dieses Bild, der seinerseits ein Konto bei der BT.________ (Bank) BS.________ (Ort) habe. In der Folge kam U.________ über BB.________ I.________