65 In Bezug auf U.________ ist vorab festzuhalten, dass das Gericht dessen Aussagen grundsätzlich als glaubhaft bewertet. Sie sind differenziert und nachvollziehbar. U.________ gab beispielsweise insbesondere sinngemäss an, aus egoistischen Gründen am Bilderhandel teilgenommen zu haben. Zudem decken sich seine Aussagen zu weiten Teilen mit denen der Beschuldigten und der weiteren involvierten Personen.