Rechtfertigungs- und/oder Schuldausschlussgründe sind weder geltend gemacht worden noch ersichtlich. 10.7.6 U.________ Beweiswürdigung In Bezug auf U.________ wird G.________ vorgeworfen, von diesem in acht Tranchen insgesamt CHF 58'000.00 entgegengenommen und K.________ zwecks Invesition in den Bilderhandel übergeben zu haben (pag. 16 001 046 ff.). Für die Zusammenfassung der hinsichtlich U.________ vorhandenen Urkunden (S. 146 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 18 1261) sowie die Aussagen des Geschädigten (S. 162 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 18 1277 f.) und von G.________ (S. 147 ff.