an der Hauptverhandlung an, sie habe die Zahlungen eigentlich für ihn gemacht, weil sie ihm vertraut habe. Insgesamt kann auch ihr nicht geradezu Leichtsinn vorgeworfen werden, zumal auch sie weder über Erfahrungen im Kunsthandel verfügt, noch Tätigkeiten im Bereich risikoreicher Investitionen aufweist.