Angesichts der langjährigen Bekanntschaft mit diesem und der relativ geringen Höhe der investierten Summe können von ihr keine vertieften Abklärungen im Hinblick auf ihre Investition erwartet werden. Es wäre lebensfremd, unter den konkreten Umständen von ihr zu erwarten, über ihren langjährigen Bekannten z.B. vorgängig einen Betreibungsregisterauszug einzuholen und eine Besichtigung oder gar Begutachtung des BI.________ (berühmter Maler 1) zu verlangen.