_ vom 23. Februar 2018, wonach sie bestätigte, «Herrn K.________ 2 – 3 Mal im Jahr 2013 getroffen [zu haben], um zu fragen, wann dieses Darlehen (damals mit mehreren Zahlungen)! Insgesamt von Fr. 24'000.- für den Bilder- Handel gegeben habe» (pag. 14 001 280) sowie auf Vorhalt seiner Liste (pag. 14 001 275) erklärte G.________, sowohl seine Liste als auch das Schreiben von S.________ seien korrekt (pag. 05 001 223 Z. 823 ff.). In Würdigung dieser Umstände und mangels gegenteiliger Hinweise erachtet es die Kammer mit der Vorinstanz als erstellt, dass S._