um eine im Zeitpunkt der erstinstanzlichen Hauptverhandlung über 70-jährige, langjährige Bekannte von ihm. G.________ erklärte, er und S.________ würden sich schon lange kennen. S.________ und ihr Mann hätten eine «Spenglerfirma» gehabt und als ihr Mann einmal Probleme gehabt habe, habe S.________ ihn gefragt, ob er ihnen helfen könne (zum Ganzen pag. 18 758 Z. 444 ff.). Er gehe davon aus, dass S.________ ihm Geld für den Bilderhandel gegeben resp. in diesen investiert habe, weil er ihr früher «in dieser anderen Sache» geholfen habe. Sie habe ihm wahrscheinlich «einfach einen Gefallen machen» wollen.