61 Zusammengefasst sind in Bezug auf den Geschädigten Q.________ sowohl der objektive als auch der subjektive Tatbestand des Betrugs erfüllt. Rechtfertigungs- und/oder Schuldausschlussgründe sind weder geltend gemacht worden noch ersichtlich. 10.7.4 S.________ Beweiswürdigung Gemäss Anklageschrift soll G.________ von S.________ zwecks Investition in den Bilderhandel CHF 24'000.00 entgegengenommen und K.________ übergeben haben (pag. 16 001 035).