_ führte das WSG Folgendes aus (S. 179 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 18 1312 f.; Hervorhebungen im Original): In der Anklageschrift wird G.________ auf S. 57 im zweitletzten Lemma vorgeworfen, er habe aufgrund der gesamten Umstände davon ausgehen müssen oder zumindest in Kauf genommen, dass das Geld, welches er an K.________ übergab, von diesem nicht für den Bilderhandel verwendet wür-