Diese Erwägungen sind zutreffend. Q.________'s Verhalten war nicht derart leichtsinnig, dass es G.________'s Handeln in den Hintergrund rücken liesse, im Gegenteil. G.________ wusste um das ihm entgegengebrachte Vertrauen seitens Q.________ sowie um dessen eher naive, einfältige Persönlichkeit und nutzte diese Umstände gezielt aus. Er sah voraus, dass Q.________ seine Angaben aus den erwähnten Gründen (Vertrauen und Persönlichkeit) weder hinterfragen noch überprüfen würde. Zudem bediente sich G.________ besonderer Machenschaften, zeigte er Q.________ doch Fotos der Bilder sowie eine Kopie des Gutachtens von AJ.________ und liess ihn mit K._____