_ geht davon aus, „in etwa“ der beste Freund G.________'s zu sein. Der persönliche Eindruck Q.________'s anlässlich der Hauptverhandlung lässt das Gericht zudem zur Überzeugung kommen, dass dieser bereits aufgrund seiner Persönlichkeit bis zum Schluss nicht in der Lage war, die Täuschungen zu durchschauen. Dies zum einen weil er infolge der langjährigen Verbindung vollständig auf G.________ vertraute und zum anderen aufgrund der kognitiven Einschränkungen, denen Q.________ zumindest in einem gewissen Mass unterliegt. Er gab an, 2003 eine BR.________ (schwerere Krankheit) erlitten zu haben, weshalb er teilweise Gedächtnislücken aufweise.