Das Gericht geht aus den im Folgenden darzulegenden Gründen zudem davon aus, dass diese Täuschungshandlungen auch arglistig waren: Es wird aufgrund der Aussagen Q.________'s als erwiesen erachtet, dass dieser bis heute daran glaubt, er werde sein Geld von G.________ zurückerhalten. Dies zeigt das blinde Vertrauen, welches er diesem entgegenbringt. Die Beiden kennen sich seit über 20 Jahren und zumindest Q.________ geht davon aus, „in etwa“ der beste Freund G.________'s zu sein.