___ grundsätzlich auf die alle Geschädigten betreffenden Ausführungen verwiesen werden. So ging er aufgrund der Angaben G.________'s und der vorgelegten Dokumente davon aus, dass K.________ Eigentümer echter Kunstwerke sei, welche sich gewinnbringend verkaufen lassen würden. Zudem gab Q.________ an, das Bild müsse noch irgendwo sein, er geht folglich auch von einem Austausch des „echten“ Gemäldes durch einen Nonvaleur aus. […] Zusammengefasst erachtet das Gericht den angeklagten Sachverhalt, soweit Q.________ betreffend, als erstellt.