Zu prüfen ist im Weiteren, aus welchen Gründen Q.________ immer wieder Geld an G.________ übergab. Dazu muss zunächst geklärt werden, wovon ersterer ausging bzw. was er wusste und wollte. Q.________ hatte Kenntnis von der früheren Verurteilung G.________'s und musste auch mindestens davon ausgehen, dass es dessen momentane finanzielle Lage nicht erlaubte, die investierten Gelder aus eigenen Mitteln zurückzubezahlen. Er gab dem Beschuldigten bereits zwischen 2001 und 2003 Geld und erhielt dieses nicht zurückbezahlt, zudem vermietete er ihm etwa im gleichen Zeitraum eine Wohnung, deren Mietzinse G.________ nie vollumfänglich beglich.