Die CHF 409'950.00 gemäss Anklageschrift stimmen vollumfänglich mit der von Q.________ unterzeichneten Liste überein, welche G.________ einreichte. Auf die Frage, wie diese Liste entstanden sei, antwortete Q.________ an der Hauptverhandlung, er habe sie gemeinsam mit G.________ erstellt. Das Gericht stellt auf diese Liste ab, insbesondere da G.________ in der Schlusseinvernahme sowie an der Hauptverhandlung selbst angab, sämtliche auf dieser Liste aufgeführten Beträge für den Bilderhandel erhalten zu haben. Aufgrund der freundschaftlichen Verbindung der beiden sowie der Tatsache, dass Q.