MAEDER / NIGGLI bilden Fallgruppen mit Konstellationen, bei denen die Arglist besonders zu prüfen sei, so die Gruppe der „leichtsinnigen Weiterführung der Geschäfte trotz Warnung oder nach durchschauter Täuschung“. Dazu halten sie fest, dass dann, wenn der Täter Bedenken mittels einer neuen Täuschung zerstreue, könne diese neue Täuschung selbstverständlich arglistig sein (dies mit Hinweis auf das Bundesgericht, vgl. MAEDER / NIGGLI, a.a.O., Art. 146 N 93).