, ausgeführt, allein dafür zuständig, die Modalitäten der Darlehensverträge mit den Geldgebern auszuhandeln und diesen Gewinnversprechungen abzugeben. Lemma 18 enthält sinngemäss die Umschreibung der Mittäterschaft und des subjektiven Tatbestands, darauf ist beim Rechtlichen zurückzukommen.