Lemma 9 beschreibt Aspekte, die zur Arglist gehören, die also ebenfalls für jede geschädigte Person einzeln geprüft werden müssen, da gerade die angeblichen Telefonate mit Treuhändern und Bankern nicht von allen Geschädigten erwähnt wurden. Auch auf das in Lemma 10 und 11 Geschilderte wird das Gericht bei der Beweiswürdigung im Zusammenhang mit den Geschädigten X.________, Y.________ und B.________ separat eingehen. Zudem ist bei jeder einzelnen geschädigten Person zu prüfen, ob der BJ.________ (berühmter Maler 2) eine Rolle spielte oder nicht, wobei bezüglich des Wertes und den Eigentumsverhältnissen auf das in Ziff. II.B.2.2.3, S. 88 ff.