Die in Lemma 8 umschriebene Hinhalte-Taktik der Beschuldigten ergibt sich aus den Schilderungen der befragten Geschädigten eindrücklich und wird grundsätzlich als erstellt erachtet, es ist jedoch wiederum bei jeder einzelnen geschädigten Person nach dem Grund für die mehrfachen Zahlungen zu fragen. Lemma 9 beschreibt Aspekte, die zur Arglist gehören, die also ebenfalls für jede geschädigte Person einzeln geprüft werden müssen, da gerade die angeblichen Telefonate mit Treuhändern und Bankern nicht von allen Geschädigten erwähnt wurden.