_ vor den Geldübergaben persönlich, er hatte zu einigen von ihnen gar keine Kontakte, und schon gar keine persönlichen Bindungen. Da das Gericht, wie bereits ausgeführt, von Mittäterschaft ausgeht, hat er sich aber die entsprechenden Handlungen bzw. das Wissen von G.________ anrechnen zu lassen. Gleiches gilt, insbesondere in Bezug auf U.________, umgekehrt auch für G.________. Dass die Beschuldigten mit ihren Geschichten rund um den Bilderhandel ein ganzes Lügengebäude bzw. eine Inszenierung aufbauten, hat das Gericht in Ziff. II.C.3.2.1, S. 127 f., bereits umschrieben, darauf wird verwiesen.