_, aber auch K.________, wie in Lemma 1 der Anklageschrift umschrieben, den Geschädigten grundsätzlich mündlich zusicherten, die ihnen übergebenen Beträge einzig für den Abschluss des Bilderhandels zu verwenden, geht bereits aus den Aussagen von G.________ hervor. Die einzige Ausnahme stellt hier E.________ dar, welche teilweise davon abweichende Angaben machte, darauf wird unter der sie betreffenden Ziffer einzugehen sein. Lemma 2 der Anklageschrift erachtet das Gericht unter Hinweis auf das bereits Ausgeführte als nachgewiesen, gleiches gilt für Lemma 3: