__ brachten mit ihren Geschichten über den vermeintlichen Bilderhandel diverse Personen um ihr Vermögen, das sie anschliessend ausgaben und zur Bestreitung ihrer Lebensunterhalte verwendeten. Die Kammer erachtet den auf den Seiten 44 und 45 der Anklageschrift umschriebenen Sachverhalt (pag. 16 001 044 f.) somit bis auf einzelne kleine Abweichungen, auf die nachfolgend direkt bei den jeweiligen Geschädigten eingegangen wird, mit der Vorinstanz als erstellt (vgl. S. 171 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 18 1286). Weiter ist ihrer Überlegungen nach der auf den Seiten 55 ff.