und seine Familie (Mutter, Ehfrau und Tochter) hätten eigenes Geld in den Bilderhandel investiert, was belege, dass er an dieses Geschäft geglaubt habe, erweisen sich somit als unbegründet. 10.6 Zwischenfazit der Beweiswürdigung Nach den voranstehenden Erwägungen ist erwiesen, dass G.________ von K.________ weder getäuscht noch ausgenutzt oder missbraucht wurde, sondern mit diesem über Jahre zusammenarbeitete. G.________ und K.________ brachten mit ihren Geschichten über den vermeintlichen Bilderhandel diverse Personen um ihr Vermögen, das sie anschliessend ausgaben und zur Bestreitung ihrer Lebensunterhalte verwendeten.